gemäß § 6 TDG, § 10 MDStV
Herausgeber
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI)
Inhoffenstraße 7 | 38124 Braunschweig
Telefon: 0531 6181-0
Telefax: 0531 6181-2655
E-Mail: info@helmholtz-hzi.de
Internet: http://www.helmholtz-hzi.de/
Rechtsform
Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (mbH). Das HZI ist Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V.
Registernummer: HRB 477
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig
Vertretungsberechtigte Personen
Prof. Josef Penninger, Wissenschaftlicher Geschäftsführer
Christian Scherf, Administrativer Geschäftsführer
(Anschrift wie oben)
Aufsichtsrat
- MinDir'in Prof. Dr. Veronika von Messling, Bundesministerium für Bildung und Forschung (Vorsitzende)
- Ministerialdirigent Rüdiger Eichel, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (stellv. Vorsitzender)
- Dr. Irene Keinhorst, Bundesministerium für Gesundheit
- Dr. Jens Rosenbaum, Saarland - Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Frau Ministerialrätin Astrid Lagall, Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Prof. Dr. med. Michael Manns, Medizinische Hochschule Hannover
- Prof. Dr. Christoph Dehio, Universität Basel
- Prof. Dr. med. Simone Scheithauer, Georg-August-Universität Göttingen
- Dr. Gerd Maass, Roche Diagnostics GmbH
- Prof. Dr. Luka Cicin-Sain, Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung
- Prof. Dr. Mark Brönstrup, Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 114815244
Redaktionelle Verantwortung
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte iSd. § 55 II RStV:
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Prof Dr Alice McHardy (Leiterin der Abteilung Bioinformatik der Infektionsforschung)
Inhoffentraße 7
D-38124 Braunschweig
Telefon: 0531 6181- 0
Telefax: 0531 6181- 0
Corporate Governance
Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH unterwirft sich gemäß Gesellschaftsvertrag dem "Public Corporate Governance Kodex (PCGK)" des Bundes. Der Kodex empfiehlt, dass Geschäftsleitung und Überwachungsorgan jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens berichten sollen (Corporate Governance Bericht).
Geschäftsführung und Aufsichtsrat erklären, dass dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes in der Fassung vom 30.06.2009 mit begründeten Abweichungen der vorgegebenen Empfehlungen entsprochen wurde und wird.
Berichte zum Public Corporate Governance Kodex
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2011
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2012
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2013
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2014
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2015
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2016
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2017
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2018
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2019
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2020
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2021
Bericht zum Public Corporate Governance Kodex 2022
Jahresabschluss
Jahresabschlussberichte
HZI Jahresabschluss 2018
HZI Jahresabschluss 2019
HZI Jahresabschluss 2020
HZI Jahresabschluss 2021
HZI Jahresabschluss 2022
HZI Jahresabschluss 2023
Urheberrecht
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